Aufbau eines modernen Sicherungskastens
Ein zeitgemäßer Sicherungskasten in einem deutschen Wohngebäude enthält folgende Komponenten:
- Hauptsicherung (Zähleranschluss-Sicherung): Absicherung des gesamten Gebäudes vor dem Zähler, in der Regel als NH-Sicherung (Niederspannungs-Hochleistungssicherung) ausgeführt. Wird vom Netzbetreiber gesetzt.
- Leitungsschutzschalter (LS-Schalter): Schützen einzelne Stromkreise vor Überlast und Kurzschluss. Moderne LS-Schalter sind mit einem Auslösecharaktere B, C oder D gekennzeichnet.
- Fehlerstrom-Schutzschalter (FI-Schalter / RCD): Erkennen Fehlerströme ab 30 mA und trennen den Stromkreis in unter 30 ms. Vorgeschrieben in Nassräumen, Außensteckdosen und bei Neuinstallationen.
- Sammelschienen: Verbinden die Phase (L), den Neutralleiter (N) und den Schutzleiter (PE) innerhalb des Verteilers.
- Überspannungsschutzgeräte (SPD): In neueren Anlagen vorhanden; schützen vor transienten Überspannungen.
Unterschied: Schmelzsicherung vs. Leitungsschutzschalter
In Gebäuden vor etwa 1975 sind häufig noch Schmelzsicherungen (Schraubsicherungen nach DIN 49530) verbaut. Diese veralten, können falsch bestückt werden (zu hohe Nennströme) und bieten keinen FI-Schutz. Leitungsschutzschalter sind wiederholbar einsetzbar und erleichtern die Fehlersuche.
Der Austausch von Schmelzsicherungssockeln gegen Leitungsschutzschalter erfordert Eingriffe im Verteiler und darf nur durch Elektrofachkräfte vorgenommen werden.
Wichtiger Hinweis: Nie eine Schmelzsicherung durch einen Sicherungsautomaten mit höherem Nennstrom als dem ursprünglichen ersetzen. Die Leitungsquerschnitte sind auf den Nennstrom der Sicherung ausgelegt. Eine zu hohe Absicherung kann Leitungen bei Überlast überhitzen.
Erkennungsmerkmale veralteter Sicherungskästen
- Ausschließlich Schmelzsicherungen ohne Leitungsschutzschalter
- Kein FI-Schutzschalter vorhanden
- Fehlender oder unvollständiger Schutzleiter (PE)
- Kaum beschriftete oder nicht dokumentierte Stromkreise
- Sichtbare Kabelschäden, vergilbte oder rissige Isolierungen
- Spuren von Überhitzung (Verfärbungen, Brandgeruch)
- Verteilergehäuse ohne IP-Schutzart-Kennzeichnung
Sichtprüfung durch Laien
Eine Sichtprüfung ohne Eingriff in die Installation kann durch den Gebäudeeigentümer vorgenommen werden. Dabei ist zu beachten:
- Den Sicherungskasten nur von außen betrachten – nicht öffnen oder Bauteile berühren
- Auf erkennbare Beschädigungen, Brandspuren oder Schmelzrückstände achten
- Beschriftung und Vollständigkeit der Stromkreise prüfen
- Prüfen, ob FI-Schutzschalter vorhanden ist (Kennzeichnung: „FI", „RCD" oder Prüftaste sichtbar)
Jede weitergehende Prüfung ist Aufgabe einer Elektrofachkraft gemäß DIN VDE 0105-100.