Multimeter bei der elektrischen Prüfung

Was ist die DGUV Vorschrift 3?

Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" ist eine Unfallverhütungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Sie hat in Deutschland die frühere BGV A3 abgelöst und legt Pflichten für Arbeitgeber fest, deren Unternehmen elektrische Betriebsmittel und ortsfeste elektrische Anlagen betreiben.

Die Vorschrift gilt für alle Betriebe, die Mitglieder der gesetzlichen Unfallversicherung sind. In Deutschland sind das praktisch alle Unternehmen mit mindestens einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten.

Wer ist zur Prüfung verpflichtet?

Zur Prüfung verpflichtet ist der Unternehmer (Arbeitgeber) im Sinne der DGUV Vorschrift 1. Die Pflicht besteht für:

  • Ortsfeste elektrische Anlagen (Gebäudeinstallation, Schaltanlagen, Notstromversorgungen)
  • Ortveränderliche Betriebsmittel (Verlängerungsleitungen, Handwerkzeuge, Bürogeräte)

Für reine Privatwohngebäude ohne gewerbliche Nutzung besteht keine Prüfpflicht nach DGUV Vorschrift 3. Sobald gewerbliche Tätigkeiten im Gebäude stattfinden (Homeoffice mit Mitarbeitern, Praxen, Gewerbeeinheiten), können Teile der Installationen der Vorschrift unterliegen.

Prüffristen

Die Prüffristen sind nicht starr in der Vorschrift festgelegt; der Unternehmer legt sie auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung und technischer Regeln fest. Die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS 1201) und die VDE-Prüfnormen enthalten Richtwerte:

  • Ortsfeste Anlagen in Büros und Verwaltung: Richtwert alle 4 Jahre
  • Ortsfeste Anlagen mit erhöhtem Risiko (Baustellen, Feuchtbereiche): Richtwert alle 1–2 Jahre
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel in Büros: Richtwert alle 2 Jahre
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel auf Baustellen: Richtwert alle 3 Monate

Diese Werte sind Orientierungshilfen; abweichende Fristen sind durch eine Gefährdungsbeurteilung zu begründen.

Qualifikation der Prüfperson

Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 dürfen nur durch Elektrofachkräfte gemäß DIN VDE 0105-100 oder durch elektrotechnisch unterwiesene Personen mit entsprechenden Prüfmitteln und unter Aufsicht einer Elektrofachkraft durchgeführt werden.

Elektrofachkräfte sind Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie der Kenntnisse der einschlägigen Normen die ihnen übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen können. Dies umfasst in der Regel ausgebildete Elektroinstallateure, Elektromeister oder Elektroingenieure.

Wichtig: Die Benutzung eines einfachen Multimeters durch eine elektrotechnisch nicht ausgebildete Person stellt keine ordnungsgemäße Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 dar. Prüfgeräte für die Normprüfung müssen bestimmte Mindestanforderungen (Messgenauigkeit, Sicherheitskategorie) erfüllen.

Dokumentation und Prüfprotokoll

Das Ergebnis jeder Prüfung muss dokumentiert werden. Das Prüfprotokoll enthält mindestens:

  • Beschreibung der geprüften Anlage oder des Betriebsmittels
  • Art und Umfang der Prüfung
  • Messwerte der relevanten elektrischen Größen
  • Prüfergebnis (Mängel, Einschränkungen)
  • Name und Qualifikation der Prüfperson
  • Datum der Prüfung und Termin der nächsten Prüfung

Die Protokolle sind aufzubewahren und der Berufsgenossenschaft auf Anfrage vorzulegen.

Weiterführende Quellen