Elektrischer Verteilerschrank – ältere Ausführung

Zeitliche Einordnung der Installationsgenerationen

Die Geschichte der deutschen Hausinstallation lässt sich grob in folgende Phasen einteilen:

  • Vor 1945: Oft Einzeladern in Putzrohren oder Klötzchenisolierung; keine Schutzleiter; häufig fehlende Dokumentation
  • 1950er bis 1960er Jahre: Erste systematische Installationen mit Schmelzsicherungen; noch kein flächendeckender Schutzleiter; Aluminiumleiter verbreitet
  • 1970er Jahre: Einführung der Schutzleiterpflicht (PE); Übergang von Schmelzsicherungen zu Leitungsschutzschaltern; Verbot von Aluminium-Innenleitern für Festinstallation
  • 1980er bis 1990er Jahre: FI-Schalter werden für Nassräume vorgeschrieben; Kupfer als Standard; mehrere Stromkreise pro Wohnung werden üblich
  • Ab 2000er Jahre: FI-Schalter in weiteren Bereichen vorgeschrieben; Überspannungsschutz empfohlen; moderne Mehrfachstromkreise mit Einzelabsicherung

Zweileiter-Systeme ohne Schutzleiter

Das größte Sicherheitsrisiko in Altbauten stellen Zweileiter-Installationen dar, bei denen der Schutzleiter (PE, Erdungsleiter) vollständig fehlt. Steckdosen sind dann nicht geerdet – der Kontakt wird nicht belegt. Elektrische Geräte mit Schutzkontakt (Klasse I) arbeiten dann ohne Erdungsschutz.

Im Fehlerfall – zum Beispiel bei beschädigter Geräteisolierung – liegt Spannung am Gehäuse an, ohne dass der FI-Schalter oder die Sicherung anspricht. Das Risiko eines elektrischen Schlages ist erheblich.

Die Nachrüstung eines Schutzleiters erfordert eine Neuverdrahtung der betroffenen Stromkreise und ist eine umfangreiche Installationsmaßnahme.

Aluminiumleitungen

In den 1960er und frühen 1970er Jahren wurden in Deutschland teils Aluminiumleiter für Inneninstallationen eingesetzt. Aluminium oxidiert an der Oberfläche, was den Übergangswiderstand an Klemmstellen erhöht. Im schlimmsten Fall entstehen örtliche Überhitzungen an Verbindungspunkten.

Aluminium-Leitungen sind optisch an ihrer silbrigen Farbe erkennbar. An Klemmen und Steckdosen können Spuren von Hitzeentwicklung (Verfärbungen, Geruch) auftreten. Erkannte Aluminium-Installationen sollten von einer Elektrofachkraft beurteilt werden.

Aluminiumleitungen für Hausinstallationen sind in Deutschland seit dem 1. Januar 1974 nach DIN VDE 0100 nicht mehr zulässig. Bestehende Installationen wurden von der Vorschrift nicht erfasst und müssen nicht zwingend erneuert werden, sofern keine Mängel vorliegen.

Fehlendes FI-Schutzsystem

In Altbauten fehlen oft FI-Schutzschalter vollständig oder sind nur in Nassräumen vorhanden. Ohne FI-Schutz werden Fehlerströme unterhalb des Auslösestroms von Leitungsschutzschaltern (typischerweise 6–16 A) nicht unterbrochen. Körperströme ab 30 mA können lebensbedrohlich sein.

Leitungsquerschnitte und Absicherung

Ältere Installationen wurden für deutlich geringere elektrische Lasten dimensioniert. Heutige Haushaltsgeräte (Backofenherde, Klimaanlagen, Ladestationen für Elektrofahrzeuge) können zu Überlastungen führen, wenn die Absicherung und Leitungsquerschnitte nicht angepasst werden.

Weiterführende Quellen